Familienrecht – Unterhaltsforderungen, Sorgerecht und vieles mehr


Frau Dr. Nihal Akca ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen im Bereich Familienrecht. Im Falle von Ehescheidungen – auch bei binationalen Ehen – unterstützt Sie die Rechtsanwältin bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Möchten Sie Kindesunterhalt, Nachscheidungsunterhalt oder Trennungsunterhalt einfordern beziehungsweise wird von Ihnen Unterhalt verlangt, so berät Sie die Fachanwältin bezüglich der möglichen Vorgehensweisen und übernimmt die gerichtliche Vertretung sowie die außergerichtlichen Klärungsgespräche.

Da auch die Mediation zu ihren Spezialgebieten gehört, ist sowohl die gerichtliche als auch die einvernehmliche Lösung möglich. Es existieren verschiedene Fälle von Unterhaltsansprüchen. Hierbei ist es entscheidend, den vorliegenden Fall genau zu analysieren und das Vorgehen dementsprechend anzupassen. Ob Unterhaltsanspruch der ehelichen oder der nichtehelichen Mutter – im Rechtsstreit ist eine qualifizierte Rechtsanwältin unersetzlich.

Sorgerecht
Frau Dr. Nihal Akca vertritt Mütter und Väter bei Sorgerechtsverfahren. Mittlerweile wünschen auch viele nicht verheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter ihrer Kinder. Auch in diesen Verfahren übernimmt Frau Dr. Akca die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Interessenvertretung und verhilft ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte.

Umgangsrecht
Soll nicht das Sorgerecht erstritten werden, sondern das Umgangsrecht angemessen gestaltet werden, so ist auch hierfür rechtlicher Beistand sinnvoll. Das Umgangsrecht kann von den jeweiligen Elternteilen und gegebenenfalls auch den Großeltern beansprucht werden.

Trennungsunterhalt  
Nach einer Trennung entsteht für einen Ehepartner evtl. ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch besteht bis zur rechtskräfigen Ehescheidung. Frau Dr. Nihal Akca berät Sie, ob Ihnen ein Trennungsunterhalt zusteht..

Nachscheidungsunterhalt  
Wenn ein geschiedener Ehepartner außerstande ist, sich selbst zu unterhalten oder ihm nach den wirtschaftlichen Verhältnissen in der Ehe ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten besteht, gibt es einen Unterhaltsanspruch. Frau Dr. Nihal Akca vertritt Ihre Interessen bei der Durchsetzung eines solchen Anspruches auf Nachscheidungsunterhalt, z.B. wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes.

Kindesunterhalt  
Wenn sich Paare mit Kindern trennen, ist das für alle Beteiligten eine belastende Situation. Häufig kommt es zusätzlich zu Streit um die Finanzen. Die Höhe des Kindesunterhalts wird normalerweise über die Düsseldorfer Tabelle geregelt. Dennoch können sich viele getrennte Eltern über Geldfragen erst vor Gericht einigen. 


Zu dem Tätigkeitsfeld der Rechtsanwältin Dr. Akca gehört selbstverständlich auch das Entwerfen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen


Das Familienrecht umfasst des Weiteren Zugewinnausgleichsverfahren, Gewaltschutzverfahren und die Anerkennung der Vaterschaft.


Leistungen im Überblick

  • Ehescheidung (auch bei bilateralen Ehen) 
  • Kindesunterhalt 
  • Trennungsunterhalt 
  • Nachscheidungsunterhalt 
  • Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter 
  • Umgangsverfahren 
  • Sorgerechtsverfahren 
  • Zugewinnausgleichsverfahren 
  • Gewaltschutzverfahren 
  • Anerkennung/Feststellung von Vaterschaft


Mediation
Die Mediation eignet sich immer dann, wenn die Eheleute die Folgen ihrer Trennung und Scheidung einvernehmlich ohne gerichtliche Verfahren, die meist teuer und langwierig sind, regeln möchten. Das Ziel ist die Erstellung einer nach Vorstellungen der Eheleute ausgerichtete Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, welche notariell beurkundet werden soll. Hier bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Akca als ausgebildete und erfahrene Mediatorin in juristischer wie auch psychologischer Hinsicht Unterstützung.