Seniorenrecht – juristische Unterstützung für die ältere Generation sowie Angehörige der älteren Generation


Den Schwerpunkt in diesem Bereich bilden die Ansprüche der älteren Personen gegen das Sozialamt im Fall der Heimunterbringung. Auch die Abwehr der Regressansprüche der Sozialämter gegen die Angehörigen insbesondere bei zuvor erfolgten Schenkungen oder wegen Elternunterhalts spielen in der Praxis eine wichtige Rolle.

Frau Dr. Akca wird hinzugezogen, wenn das Sozialamt die Gewährung der Hilfe zur Pflege im Heim z.B. mit Blick auf die Schenkungen in der Vergangenheit ablehnt oder von den Kindern Kostenbeiträge für das Heim ( Elternunterhalt) verlangt. Die Bearbeitung von Widersprüchen wie auch die Berechnung eventueller Unterhaltsansprüche bilden einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Häufig werden auch Beratungen im Vorfeld in Anspruch genommen, um im Fall der Heimunterbringung der Eltern die eigene Zahlungspflicht der Höhe nach ermitteln zu lassen, um gestalterisch auf den Prozess einzuwirken.

Einen weiten Schwerpunkt des Seniorenrechts bilden die für den Fall der Handlungsunfähigkeit der älteren Person ( sinnvoll aber auch bei jüngeren Personen !) einzuleitenden Maßnahmen, zu denen insbesondere die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gehören. Die Kanzlei steht in allen Bereichen beratend zur Seite und kann bei entsprechendem Wunsch die jeweiligen Verfügung rechtsverbindlich gestalten.

Bei allen Arten von Ansprüchen steht Ihnen die Rechtsanwältin der Kanzlei für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung.


Leistungen im Überblick

  • Leistungen nach SGB XII 
  • Rückforderung von Schenkungen durch das Sozialamt
  • Regress des Sozialamtes gegen die Erben bei Heimkosten
  • Betreuungsrecht
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen