Sozialrecht – Setzen Sie Ihr Recht durch


Wer auf Unterstützung vom Staat angewiesen ist, hat kein Geld zu verschenken und muss sich auf pünktliche und kostendeckende Zahlungen verlassen können.

Das deutsche Sozialrecht regelt die Ansprüche zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern als Leistungsempfänger bzw. Antragsteller oder Sozialversicherten. Zu den Unterkategorien gehören u.a das Schwerbehindertenrecht, die Erwerbsminderungsrente, das Pflegeversicherungsrecht, das Unfallversicherungsrecht und das Krankenversicherungsrecht.

Frau Dr. Akca wird hinzugezogen, wenn Versicherte gegen den Staat Ansprüche geltend machen möchten. Die anwaltliche Vertretung reicht von der Durchsetzung der Ansprüche im Widerspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Vertretung, die auch Berufungs- und Revisionsverfahren umfassen kann. Bei allen Arten von Ansprüchen steht Ihnen die Rechtsanwältin der Kanzlei für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Zunächst wird der vorliegende Fall anhand des Akteninhalts analysiert. Verweigert z.B die Rentenkasse die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente oder wird die Schwerbehinderung abgelehnt, dann ist anwaltlicher Beistand von Vorteil. Im Sozialrecht ist es -wie in allen übrigen Rechtsgebieten- wichtig, stets über die aktuelle Rechtslage informiert zu sein.

Aus diesem Grund achtet die Kanzlei auf die kontinuierliche Weiterbildung und Erweiterung des Wissens. Den Nachweis hierfür liefert die Bezeichnung " Fachanwältin für Sozialrecht".


Leistungen im Überblick

  • Pflegeversicherungsrecht 
  • Rentenversicherungsrecht 
  • Leistungen nach SGB XII ( kein Harz IV)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Erwerbsminderungsrente
  • Krankenversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht